Widerrufsrecht

  1. Gewährleistung

HNAG leistet dafür Gewähr, dass ihre Lieferungen und Leistungen in einwandfreiem Zustand erfolgen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit erfolgter Lieferung und erstreckt sich über die gesetzliche Dauer. Bei Schäden, die nachweislich von HNAG zu vertreten sind, ersetzt HNAG nach ihrer Wahl die mangelhaften Produkte oder erstattet dem Kunden den Minderwert.

Andere und weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, so namentlich sämtliche Ansprüche

-    auf Wandelung oder Schadenersatz

-    für durch unsachgemässe Behandlung, mangelnde Sorgfalt, Unfälle oder höhere Gewalt entstandene Schäden;

-    für Schäden an nicht von HNAG gelieferten Produkten sowie für sämtliche Folgeschäden, Nutzungsausfall und entgangenen Gewinn etc., verursacht durch die Verwendung oder durch Mängel der von HNAG gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen.

Die Gewährleistung durch HNAG setzt voraus,

-    dass allfällige Weisungen von HNAG zur Lagerung und Verwendung der gelieferten Produkte eingehalten wurden;

-    dass der Kunde die vereinbarten Zahlungen vollumfänglich geleistet hat.

Die Gewährleistungspflicht von HNAG erlischt,

-    wenn HNAG ein Mangel nicht innert der in Ziff. 6 genannten Frist schriftlich mitgeteilt wird;

-    wenn ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HNAG an den von dieser gelieferten Produkten von Dritten Änderungen vorgenommen werden.