Allgemeine Vertragsbedingungen Hofmann Nutrition AG

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen der Hofmann Nutrition AG (hiernach "HNAG") sind anwendbar auf alle zwischen HNAG und dem Kunden abgeschlossenen Verträge, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen, abgeändert oder ergänzt werden. Der Kunde verzichtet mit Aufgabe jeder Bestellung bei HNAG ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger eigener Allgemeiner Vertragsbedingungen. Diese haben in jedem Fall nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von HNAG ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.

2. Offerten und Unterlagen

Schriftliche Offerten von HNAG erfolgen grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. An Offerten, die HNAG schriftlich ausdrücklich als bindend bezeichnet hat, ist HNAG maximal drei Monate gebunden. Prospekte, Kataloge und Datenblätter sind ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in Datenblättern sind nur verbindlich, soweit sie im Vertrag ausdrücklich zugesichert sind. Die Wirkung von Produkten gilt – weil sie nicht nur vom Produkt sondern auch von weiteren Faktoren abhängt, auf die HNAG keinerlei Einfluss hat – nie als zugesichert. HNAG behält sich alle Rechte an allen Unterlagen vor, die sie dem Kunden aushändigt. Der Kunde anerkennt diese Rechte und wird diese Unterlagen ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung von HNAG nicht ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie HNAG dem Kunden übergeben hat.

3. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Verträge zwischen HNAG und dem Kunden können auch mündlich abgeschlossen werden. In jedem Fall gilt ein Vertrag als abgeschlossen

- mit der Abgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch HNAG, wenn dieser vom Kunden nicht umgehend schriftlich widersprochen wird oder

- mit Gegenzeichnung des Vertrags oder der Auftragsbestätigung durch den Kunden, sofern HNAG dies vom Kunden ausdrücklich verlangt hat.

Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen von HNAG werden durch die Auftragsbestätigung abschliessend definiert. Abweichungen gelten als vertragskonform, soweit sie nicht wesentliche Eigenschaften der Lieferungen und Leistungen erheblich beeinträchtigen.

4. Lieferfristen

Ohne ausdrücklich abweichende Vereinbarung beträgt die Lieferfrist mindestens acht Arbeitstage. Sie beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist und allfällige vom Kunden vor Lieferung zu erbringende Zahlungen geleistet sind. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Einhaltung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Der Kunde ist zur Annahme von Teillieferungen verpflichtet. Lieferfristen verlängern sich angemessen,

a) wenn HNAG Angaben, die sie zur Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert;

b) wenn Hindernisse auftreten, die HNAG auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- und Fertigfabrikate, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse und andere Fälle höherer Gewalt;

c)   wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzuge sind, so insbesondere, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

Die Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Kunden nach vergeblicher Ansetzung einer angemessenen Nachfrist einzig zum Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche weiteren Ansprüche des Kunden wegen Nichteinhaltung der Lieferfristen namentlich die Geltendmachung von Schadenersatz werden ausdrücklich wegbedungen.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen haben am Domizil von HNAG, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart in Schweizer Franken netto ohne Abzüge von Skonti, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu erfolgen. Sofern zwischen HNAG und dem Kunden keine speziellen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Rechnungsstellung im Zeitpunkt der Lieferung. Die Zahlungsfrist beträgt dreissig (30) Tage ab Rechnungsstellung, wenn nicht anders vermerkt. Mit Ablauf der Zahlungsfrist treten automatisch d.h. ohne Mahnung Verzugsfolgen ein. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Kunden ein Verzugszins von 5% p.a. belastet. Schadenersatz infolge weiteren Schadens und Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6. Prüfung der Lieferungen und Leistungen von HNAG / Mängelrüge

Der Kunde hat die gelieferten Produkte innert 8 Kalendertagen nach Lieferung sorgfältig zu prüfen und HNAG allfällige Mängel innert dieser Frist schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen der HNAG als genehmigt. Wegen Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen von HNAG hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche ausser den in der nachfolgenden Ziff. 7 ausdrücklich genannten.

7. Gewährleistung

HNAG leistet dafür Gewähr, dass ihre Lieferungen und Leistungen in einwandfreiem Zustand erfolgen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit erfolgter Lieferung und erstreckt sich über die gesetzliche Dauer. Bei Schäden, die nachweislich von HNAG zu vertreten sind, ersetzt HNAG nach ihrer Wahl die mangelhaften Produkte oder erstattet dem Kunden den Minderwert.

Andere und weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, so namentlich sämtliche Ansprüche

-    auf Wandelung oder Schadenersatz;

-    für durch unsachgemässe Behandlung, mangelnde Sorgfalt, Unfälle oder höhere Gewalt entstandene Schäden;

-    für Schäden an nicht von HNAG gelieferten Produkten sowie für sämtliche Folgeschäden, Nutzungsausfall und entgangenen Gewinn etc., verursacht durch die Verwendung oder durch Mängel der von HNAG gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen.

Die Gewährleistung durch HNAG setzt voraus,

-    dass allfällige Weisungen von HNAG zur Lagerung und Verwendung der gelieferten Produkte eingehalten wurden;

-    dass der Kunde die vereinbarten Zahlungen vollumfänglich geleistet hat.

Die Gewährleistungspflicht von HNAG erlischt,

-    wenn HNAG ein Mangel nicht innert der in Ziff. 6 genannten Frist schriftlich mitgeteilt wird;

-    wenn ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HNAG an den von dieser gelieferten Produkten von Dritten Änderungen vorgenommen werden.

 

8. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von HNAG beschränkt sich auf durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Jede vertragliche und ausservertragliche Haftung von HNAG bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit ist hingegen, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für gleich aus welchem Rechtsgrund eingetretene Sach-, Vermögens- und Verzugsschäden sowie für mittelbare, indirekte oder Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, Verdienstausfall und nicht realisierte Einsparungen etc. Zudem wird die Haftung von HNAG für jegliches Verschulden von Hilfspersonen ausdrücklich ausgeschlossen.

 

9. Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Vertragsbedingungen" ungültig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der ungültigen soll eine gültige Bestimmung treten, welche ihrem Inhalt nach der ungültigen wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

10. Änderungen

Änderungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie aller unter diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen notwendig werdenden Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

11. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Sämtliche Verträge zwischen HNAG und dem Kunden unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss seiner Staatsverträge, namentlich unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 und unter Ausschluss der nicht zwingenden Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.

Erfüllungsort ist Bützberg/Schweiz.

 

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen HNAG und dem Kunden ist Burgdorf/Schweiz. HNAG kann den Kunden aber auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand belangen.

 

Bützberg, 07.03.2019